Bitte keine Betreuungskündigung wg. Corona
Aufgrund aktueller Nachfragen weisen wir explizit auf unsere Betreuungsbedingungen hin, nach denen eine Abmeldung grundsätzlich nur zum Ende eines Schulhalbjahres möglich ist. Natürlich stellt die aktuelle Lage eine besondere Situation dar. Allerdings reagieren wir bereits in Ihrem Sinne darauf, in dem wir monatsweise entscheiden, ob der Einzug von Betreuungsentgelt verantwortbar ist. Hierbei geht es letztlich …