Ab dem 22. Februar beginnt die Grundschule wechselweise wieder mit Präsenzunterricht. Die Betreuung kann nach wie vor in Anspruch genommen werden, jedoch nur noch mit der schriftlichen Bescheinigung des Arbeitgebers, dass eine Betreuung des Kindes notwendig ist (Formular).
Weiterhin gilt, dass Kontakte weitestmöglich einzuschränken sind und Kinder nur in Ausnahmefällen die Betreuung in Anspruch nehmen sollen. Hierbei sind dann folgende Fälle zu unterscheiden:
– Kind ist nicht im Präsenzunterricht (Phase Distanzunterricht): Auch hier gilt es, Kontakte möglichst zu vermeiden. Wie die letzten Wochen stehen wir jedoch für eine Notfallbetreuung zur Verfügung. Selbstverständlich können diese Kinder dann hier auch ihre „Distanzschulaufgaben“ in Sillarbeitsphase erledigen.
– Kind ist im Präsenzunterricht. Hier können Kinder vor- und nach der Schule die Betreuung wie „regulär gebucht“ in Anspruch nehmen, sofern den Eltern eine anderweitige Möglichkeit nicht zumutbar ist. Auch diese Betreuung ist eine Notfallbetreuung!
Für beide Fälle gilt, dass das Kind wie bisher jeweils bis zum Donnerstag der Vorwoche angemeldet werden und eine Arbeitgeberbescheinigung vorliegen muss. Bitte haben Sie auch Verständnis dafür, dass wir die Gruppen aus Infektionsschutzgründen möglichst klein halten müssen und gemäß Vorgabe die Betreuung nur erfolgen kann, wenn Sie die Notwendigkeit mittels der Arbeitgeberbescheinigung nachweisen.