Aufgrund aktueller Nachfragen möchten wir an dieser Stelle noch einmal klarstellen, wie wir mit dem Thema derzeit umgehen. Wichtig ist in diesem Zusammenhang, dass etwaige Quarantänemaßnahmen immer nur durch das zuständige Gesundheitsamt angeordnet werden. Dies betrifft nach bisherigen Erfahrungen ausschließlich positiv getestete Personen. Zudem wird i.d.R. für alle im gleichen Haushalt lebenden Personen ein Betretungsverbot für Gemeinschaftseinrichtungen (Schulen, KiTas, Horte) ausgesprochen.
Mit welchen Maßnahmen verhindern wir in der Grundschulbetreuung eine Ausbreitung von Covid-19?
- Nach den bisherigen Beschlüssen des MKK muss auch in der Schulbetreuung mittlerweile durchgängig eine Mund-Nasen-Bedeckung getragen werden. Da diese mit Befeuchtung an Wirkungskraft verliert, geben Sie Ihrem Kind hier bitte auch immer ein Wechsel-Exemplar mit.
- Darüber hinaus achten wir natürlich auf die Standard-Hygienemaßnahmen (Handhygiene, regelmäßige Durchlüftung und vor allem – soweit möglich – Abstand). Alle Kinder sind in diesen Regeln unterwiesen und werden daran erinnert.
- Um bei Auftreten eines Positiv-Falls im Umfeld der Betreuung zu verhindern, dass die gesamte Schule unter Quarantäne gestellt wird, erfolgt die Betreuung seit dem Schulbeginn in festen Jahrgangsgruppen, d.h. eine Durchmischung der verschiedenen Jahrgänge wird weitestgehend ausgeschlossen.
- Für Eltern (bzw. alle, die nicht angemeldete Kinder oder Personal von Schule oder Betreuung sind), ist der Zutritt zur Grundschulbetreuung derzeit nur in Ausnahmefällen gestattet. Wichtige Anliegen sind daher nur telefonisch oder per Email mit uns abzustimmen.
Wir sind uns bewusst, dass die Situation für alle nicht optimal ist. Gerade die Durchmischung der Jahrgänge ist für die Gewinnung sozialer Kompetenzen essentiell. Insofern hoffen wir, dass wir diese Maßnahmen so früh als möglich wieder lockern können und bitten bis dahin um Ihr Verständnis.
Rückfragen zu den Maßnahmen richten Sie gern an unsere Email unter info@spielhaus-freigericht.de.