Aufgrund aktueller Nachfragen weisen wir explizit auf unsere Betreuungsbedingungen hin, nach denen eine Abmeldung grundsätzlich nur zum Ende eines Schulhalbjahres möglich ist. Natürlich stellt die aktuelle Lage eine besondere Situation dar. Allerdings reagieren wir bereits in Ihrem Sinne darauf, in dem wir monatsweise entscheiden, ob der Einzug von Betreuungsentgelt verantwortbar ist. Hierbei geht es letztlich auch um die Lebensfähigkeit des Vereins, der auch in den nächsten Jahren noch die Betreuung von Grundschulkindern sicherstellen soll.
Davon abgesehen erhalten alle Eltern im Zuge der Umstellung auf den Pakt für den Ganztag eine Kündigung des aktuellen Betreuungsplatz für die Zeit nach den Sommerferien. Die Neu-Anmeldung für die Betreuung im Rahmen des Pakts legen wir der Kündigung bei. Grundsätzlich gehen wir davon aus, dass jedes der bisherigen Betreuungskinder (Vorklasse bis Klassenstufe 3, die vierte Klasse wird die Schule ja verlassen) auch wieder einen Betreuungsplatz bekommt. Die Kündigung und der Neuvertrag sind lediglich wegen der Umstellung des rechtlichen Rahmenwerks erforderlich. Bitte leiten Sie uns die neuen Verträge dann zeitnah ausgefüllt wieder zu.
Dieses Vorgehen hat mit der Corona-Pandemie nichts zu tun!