Aktueller Stand zu Betreuungsmöglichkeiten

Unsere Schule wird voraussichtlich mit Beginn des neuen Schuljahres in den Ganztag („Pakt für den Ganztag“) wechseln. Erste Informationen hierzu hatten wir Ihnen bereits gemeinsam mit der Schulleitung zur Verfügung gestellt. Bis es soweit ist, gelten wir jedoch als Hort und unterliegen damit der Aufsicht des Jugendamts, nicht dem Kultusministerium. Dies hat derzeit folgende Auswirkungen:
Für Horte gilt derzeit weiterhin ein grundsätzliches Betreuungsverbot. Auch wenn die Grundschule wieder (ggf. abgestuft) mit der Präsenzbeschulung beginnt, dürfen wir somit weiterhin nur die Notfallbetreuung anbieten. Möchten Sie die Notbetreuung in Anspruch nehmen, so müssen Sie einer der in der Verordnung abschließend genannten Gruppen angehören. In diesem Fall nehmen Sie bitte unter info@spielhaus-freigericht.de mit uns Kontakt auf. Bitte beachten Sie, dass ein entsprechender Nachweis bzw. eine Versicherung an Eides statt erforderlich ist.

Auch für Fragen hierzu stehen wir natürlich gern zur Verfügung.


Aktueller Stand zu Betreuungsmöglichkeiten

Aktuell gilt das Spielhaus als Hort und unterliegt damit der Aufsicht des Jugendamts, nicht der des Kultusministeriums. Dies hat derzeit folgende Auswirkungen:
Für Horte gilt derzeit weiterhin ein grundsätzliches Betreuungsverbot. Auch wenn die Grundschule wieder (ggf. abgestuft) mit der Präsenzbeschulung beginnt, dürfen wir somit weiterhin nur die Notfallbetreuung anbieten. Möchten Sie die Notbetreuung in Anspruch nehmen, so müssen Sie einer Berufsgruppe angehören, die im Infektionsschutzgesetz §2 aufgelistet ist. Die entsprechende Verordnung können Sie hier einsehen. In diesem Fall nehmen Sie bitte unter info@spielhaus-freigericht.de mit uns Kontakt auf. Bitte beachten Sie, dass ein entsprechender Nachweis bzw. eine Versicherung an Eides statt erforderlich ist.

Unsere Schule wird voraussichtlich mit Beginn des neuen Schuljahres in den Ganztag („Pakt für den Ganztag“) wechseln und untersteht ab dann dem Kultusministerium. Erste Informationen hierzu hatten wir Ihnen bereits gemeinsam mit der Schulleitung zur Verfügung gestellt.

Auch für Fragen hierzu stehen wir natürlich gern zur Verfügung.